Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Hainzenberg ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Gemeinde Hainzenberg, www.hainzenberg.gv.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.hainzenberg.gv.at ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt.


Die Bewertung der Vereinbarkeit der Internetseite mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests mittels Google Chrome DevTools (Lighthouse Report für Accessibility) sowie mit WAVE Plugin für Google Chrome nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.

99% accessibilty level

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an buergerportal@hainzenberg.tirol.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Internetseite www.hainzenberg.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Internetseite oder des Dokuments an.


Für die Erstellung der Internetseite zeichnet sich verantwortlich:
Gemeinde Hainzenberg
Dörfl 360
6278 Hainzenberg
Telefon: +43 (0)5282 2518


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.